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Liebe Patienten, liebe Eltern,
Die nordrheinischen Kinder- und JugendärztInnen rechnen Leistungen, die nicht Bestandteil des Leistungsangebotes der gesetzlichen Krankenversicherung sind, nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) in der jeweils gültigen Fassung ab.
Wir sind dazu nach unserer Berufsordnung verpflichtet.
Wir berechnen je nach Aufwand, mindestens den Einfachsatz nach GOÄ.
Weitere ärztliche Leistungen, die Sie auf Wunsch erbracht haben möchten, werden wir jeweils nach GOÄ abrechnen. Selbstverständlich stellen wir Ihnen gerne eine Rechnung/Quittung über den berechneten Betrag aus.
Bitte denken Sie daran, dass Entschuldigungen für die Schule nach der nordrhein-westfälischen Schulordnung von den Erziehungsberechtigten selbst ausgestellt werden können.
Ihre Kinder- und JugendärztInnen in Nordrhein
Hinweis:
In Kürze wird hier die detaillierte Liste der Wunschleistungen mit GOÄ-Ziffern
sowie Midestbetrag und Höchstbetrag als Datei im Format PDF zur Verfügung stehen.
Berufsverband der
Kinder- u. Jugendärzte

Städt. Klinikum Solingen
Zentrum für Klinder- und Jugendmedizin