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Bis zum 6. Lebensjahr sind für alle Kinder neun Routineuntersuchungen vorgesehen: die Vorsorgeuntersuchungen U1 bis U9 (siehe Übersicht) .
Neu: Zum 1. Dezember 2007 wurden zwischen dem Landesverband der Betriebskrankenkassen Nordrhein-Westfalen und der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein die vom Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte entwickelten Vorsorgeuntersuchungen U7a und U10 vereinbart.
Anspruchsberechtigt sind Kinder,
a) zwischen dem 33. und 36. Lebensmonat ( +/- 2 Monate ) für die U 7 a
b) vom 7. bis zum 8. Lebensjahr für die U 10,
die bei einer teilnehmenden BKK gemäß Liste der teilnehmenden Betriebskrankenkassen versichert sind und dies mit der Vorlage der Krankenversicherten-Karte nachweisen. (siehe Aktuelles 12/2007)
Für Jugendliche zwischen 12 und 15 Jahren besteht Anspruch auf eine Jugendgesundheitsuntersuchung. Ihr Leistungsumfang ist unter der Rubrik Jugendinfo unter Jugendgesundheit dargestellt.
Nehmen Sie bitte im Interesse Ihres Kindes alle empfohlenen Untersuchungstermine wahr. Ihre Kinder- und Jugendärztin/-arzt hat so die Möglichkeit, Entwicklungsbesonderheiten Ihres Kindes rechtzeitig zu erkennen und erforderliche Behandlungen einzuleiten.
Berufsverband der
Kinder- u. Jugendärzte

Städt. Klinikum Solingen
Zentrum für Klinder- und Jugendmedizin