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Bonn, 28. und 29. Oktober 2002
1. Aktuelle Prävalenzschätzungen zur ADHS gehen von 2 bis 6 % betroffenen Kindern und Jugendlichen zwischen 6 und 18 Jahren aus. ADHS ist damit eines der häufigsten chronisch verlaufenden Krankheitsbilder bei Kindern und Jugendlichen. Die bedarfsgerechte Versorgung dieser Patienten - die durch unterschiedliche Berufsgruppen getragen wird - ist derzeit nicht flächendeckend gewährleistet. Es besteht noch oft eine ungenügende Verzahnung kooperativer Diagnostik. Es fehlt häufig an verlaufsbegleitenden Überprüfungen der Diagnostik nach dem Einsetzen therapeutischer Maßnahmen. Die Forschung zur Evaluation der Struktur-, Verlaufs- und Ergebnisqualität in bezug auf unterschiedliche Therapieverfahren muss intensiviert werden.
2. Bei einem nicht unerheblichen Teil der Betroffenen dauern die Symptome bis ins Erwachsenenalter an. ADHS stellt somit auch für Erwachsene eine behandlungsbedürftige psychische Störung dar. Es fehlen hier verbindliche diagnostische Kriterien und angemessenen Versorgungsstrukturen. Die Behandlung mit Methylphenidat erfolgt derzeit im Erwachsenenalter "off label", da dieses Medikament für die Behandlung von Erwachsenen bei dieser Indikation nicht zugelassen ist.
3. In der Öffentlichkeit besteht noch weitgehende Unkenntnis und Fehlinformation über das Krankheitsbild. Schulen, Tageseinrichtungen und andere Erziehungsinstitutionen sowie an der öffentlichen Gesundheitsfürsorge beteiligte Verwaltungen (Jugendamt, Gesundheitsamt, Sozialamt, Strafvollzug und Polizei) müssen verstärkt über ADHS informiert werden. Die Konsensuskonferenz erhebt die Forderung nach einem Awareness-Programm als gemeinsame Aktion.
4. Für eine korrekte Diagnosestellung ist eine umfassende Diagnostik und Differenzialdiagnostik anhand anerkannter Klassifikationsschemata erforderlich. ADHS ist nach den Kriterien der ICD-10 oder DSM-IV zu diagnostizieren. Grundlage der Diagnosestellung sind Exploration und klinische Untersuchung mit Verhaltensbeobachtung. Die störungsspezifische Anamnese soll Familie und weiteres Umfeld (z. B. Schule) einbeziehen und aggravierende sowie entlastende Umgebungsfaktoren berücksichtigen. Fremdbeurteilungen durch Lehrer und Erzieher sollen einbezogen werden. Die Benutzung von Fragebögen als diagnostische Hilfen ist sinnvoll. Intelligenzdiagnostik und Untersuchung von Teilleistungsschwächen sollen das diagnostische Mosaik ergänzen. Die differenzialdiagnostische Abklärung zu anderen Erkrankungen mit ähnlichen (Teil-) Symptomen und die Erfassung von Komorbiditäten bildet einen notwendigen Baustein zur Diagnosesicherung. Eine solche multimodale Diagnostik bildet die Grundlage der multimodalen Behandlung. Die Diagnostik der ADHS ebenso wie die Therapie orientieren sich an den evidenzbasierten Leitlinien der beteiligten Fachverbände. Derzeit scheitert diese Diagnostik noch in einigen Regionen Deutschlands an der Versorgungsrealität. Um eine Verbesserung der Versorgungsstrukturqualität zu erreichen, muss diesem Umstand von der Politik Rechnung getragen werden.
5. Es besteht Einigkeit, dass eine qualitätsgesicherte Versorgung von ADHS unter Einbeziehung aller beteiligten Berufsgruppen notwendig ist. Die Therapie der ADHS ist als multimodales Behandlungsangebot definiert. Nur ein Teil der Kinder bedarf der medikamentösen Therapie. Nach ausführlicher Diagnostik und erst wenn psychoedukative und psychosoziale Maßnahmen nach angemessener Zeit keine ausreichende Wirkung entfaltet haben, besteht die Indikation zu einer medikamentösen Therapie. Stimulanzien wie Methylphenidat stellen empirisch gesicherte Medikamente zur Behandlung der ADHS dar, wobei der langfristige Einfluss dieser Medikation auf die Entwicklung des Kindes verstärkt erforscht werden muss. Auch andere Medikamente haben ihre Wirksamkeit bewiesen. Im Vorschulalter soll erst nach Ausschöpfung aller Maßnahmen eine medikamentöse Behandlung in Erwägung gezogen werden. Für die Behandlung sind spezielle Kenntnisse der Entwicklung des Kindes auf biologischer, psychischer und sozialer Ebene Voraussetzung.
6. Die spezielle Indikationsstellung zur medikamentösen Behandlung mit Stimulanzien ist im Einzelfall ebenso wie die Entscheidung über Zeitpunkt, Dauer und Dosis sorgfältig und entsprechend dem aktuellen wissenschaftlichen Standard zu treffen. Auf altersspezifische Besonderheiten im Kindes-, Jugend- und Erwachsenenalter ist zu achten. Jede medikamentöse Behandlung mit Stimulanzien ist in ein umfassendes Therapiekonzept im Sinne einer multimodalen Behandlung eingebunden. Jede medikamentöse Behandlung bedarf als Mindeststandard einer intensiven ärztlichen Begleitung und ausführlichen Beratung. Die alleinige Verabreichung von Stimulanzien ist keine ausreichende Behandlungsmethode. Der Ausbau von Versorgungsstrukturen für begleitende psychosoziale und andere therapeutische Maßnahmen muss von der Politik intensiv unterstützt werden.
7. Die bedarfsgerechte Versorgung erfordert eine enge Zusammenarbeit der Ärzte untereinander (Kinder- und Jugendärzte, Kinder- und Jugendpsychiater, Psychiater, Allgemeinmediziner) und mit Psychologen, Psychotherapeuten, Pädagogen, Heilmittelerbringern (z.B. Ergotherapeuten) und Selbsthilfeverbänden. Die enge Zusammenarbeit mit weiteren an der gesundheitlichen Versorgung beteiligten Berufsgruppen ist notwendig. Auch Familien, Schulen und weitere psychosoziale Bereiche sind dahingehend einzubeziehen, dass einer schädlichen Desintegration der Kinder vorgebeugt wird.
8. Je nach Fachgruppe und therapeutischer Ausbildung besteht eine unterschiedliche Qualifikation zur Behandlung von ADHS. Die Verbesserung der Qualifikation muss daher differenziell erfolgen. Ein modulares Fortbildungskonzept mit unterschiedlicher Gewichtung der Inhalte ist anzustreben. Grundlage dieses Konzeptes soll empirisches Tatsachenwissen über Entstehung, Verlauf und Therapie von ADHS sein. Ein allen Berufsgruppen zugängliches Basiswissen stellt diese auf jene Minimalebene, die die Grundlage für interdisziplinäre Zusammenarbeit bildet. Eine fachübergreifende gemeinsame Fortbildung im Sinne einer gemeinsamen wechselseitigen Erkenntniserweiterung in regionalen Netzwerken ist anzustreben. Daraus ergibt sich die Möglichkeit einer qualifizierten Kooperation.
9. Interdisziplinäre Zusammenarbeit beruht auf der Fachkompetenz und dem wechselseitigen Respekt der beteiligten Berufsgruppen. Die Verantwortung über eine medikamentöse Therapie liegt immer in der Hand des Arztes. In das Behandlungsnetz werden auch andere Berufsgruppen einbezogen (z.B. Psychotherapeuten, Ergotherapeuten). Empirische Untersuchungen zur Wirkungsweise ergotherapeutischer Maßnahmen bei ADHS sind notwendig und erwünscht. Die psychotherapeutische Behandlung erfolgt entsprechend den Leitlinien der Fachgesellschaften. Ziel ist ein multimodales störungsspezifisches Vorgehen zur Behandlung der Kernsymptomatik und der Begleitstörungen auf Evidenzbasis. Erziehungsberatungsstellen werden unter einer pädagogischen Zielsetzung im Rahmen kooperativer Netzwerke tätig. Auch Kindergärten, Tagesstätten und Schulen sollen in das Behandlungsnetzwerk als Beobachter und mit basalem Sachwissen als Kompetenzpartner einbezogen werden. Dahingehend besteht eine Fortbildungsnotwendigkeit. Der Ausbau regionaler und überregionaler Netzwerke stellt ein wichtiges Zukunftsziel dar.
10. Es besteht die Notwendigkeit eines Leistungsanreizes für die interdisziplinäre Zusammenarbeit. Die zeit- und arbeitsaufwändige interdisziplinäre Netzwerkarbeit muss leistungsgerecht honoriert werden. Fragen der bedarfsgerechten Versorgung sollen durch verstärkte Forschungstätigkeit geklärt werden. Fachärztliche Weiterbildung sollte finanziell unterstützt werden. Es besteht eine Notwendigkeit auch die Praxisarbeit angemessen zu finanzieren, so dass eine leistungsgerechte Bezahlung der Versorgungstätigkeit erfolgen kann. In der derzeitigen Versorgungsrealität besteht ein Bedarf an kompetenten Versorgungsplätzen. Die Politik ist aufgefordert, ihren Einfluss bei den Kassen und anderen Kostenträgern (im Sinne der Leistungen des SGB V sowie SGB VIII und SGB IX) geltend machen, um zu einem solidarischen Finanzierungsmodell zu gelangen. Gerade unter einem Gesichtspunkt der kritischen Einsparungen müssen absehbare Folgekosten bei negativen Entwicklungsverläufen betroffener Kinder vermieden werden.
11. Regionale und überregionale Netzwerke sollen gebildet und die vorhandenen Netzwerke ausgebaut und solidarisch finanziert bzw. unterstützt werden, um die Verbesserung der Versorgungslage für Kinder mit ADHS zu gewährleisten. In diesen regionalen Netzwerken sollte für eine Umsetzung der Leitlinien in die Praxis gesorgt werden. Für eine Verbesserung der Fortbildung der an der Versorgung teilnehmenden Gruppen besteht eine wechselseitige Verantwortung. Die Politik wird aufgefordert, in Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium für Gesundheit und soziale Sicherung und dem Bundesministerium für Familien qualifizierte interdisziplinär orientierte Arbeitsgruppen zu bilden, die eine Verbesserung der Versorgungslage und der Entwicklungsmöglichkeiten von Kindern mit ADHS zum Ziel haben. Unter Einbeziehung von Interessenvertretern betroffener Familien soll der interdisziplinäre Dialog fortgeführt werden. Von der Politik wird eine Hilfestellung bei der Bestandsaufnahme bestehender regionaler Netzwerke und bei der Organisation regelmäßiger überregionaler interdisziplinärer Treffen erwünscht.
Prof. Dr. Franz Resch
Ordinarius für Kinder- und Jugendpsychiatrie
der Universität Heidelberg
Dr. Klaus Skrodzki
Kinder- und Jugendarzt
Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft ADHS der Kinder- und
Jugendärzte
e.V.
Anmerkung der Redaktion:
Die in diesem Konsensus-Papier enthaltenen Fachbegriffe werden wir in Kürze in
unser Verzeichnis der Fachbegriffe aufnehmen und für medizinische Laien
verständlich
erklären.
Berufsverband der
Kinder- u. Jugendärzte

Städt. Klinikum Solingen
Zentrum für Klinder- und Jugendmedizin