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Presseerklärung des Berufsverbands der Kinder- und Jugendärzte BVKJ zum Kinderschutz und zur Kindervorsorgepflicht

In den vergangenen Tagen ist es zu zahlreichen Missverständnissen bezüglich der Rolle der Kinder- und Jugendärzte im Rahmen von Kinderschutzprogrammen gekommen.

Der Präsident des Berufsverbands der Kinder- und Jugendärzte, Dr. Wolfram Hartmann stellt hiermit klar:  
“Wir haben uns nie gegen verpflichtende Vorsorgen ausgesprochen, weil wir vom Recht des Kindes auf bestmögliche gesundheitliche Versorgung (s. UN-Kinderrechtskonvention) ausgehen. Wir erheben jedoch nicht den Anspruch, mit ärztlichen Vorsorgen allein sei das schreckliche Problem der Vernachlässigung, Verwahrlosung und Misshandlung von Kindern festzustellen und zu verhindern. Als Kinder- und Jugendärzte bilden wir einen Baustein im multiprofessionellen Gesamtkonzept des Kinderschutzes -  und zwar einen ganz wesentlichen aufgrund unserer hervorragenden Kenntnisse der kindlichen Entwicklung und Gesundheit. Ohne die Einbeziehung von pädiatrischem Sachverstand wird es hier nicht gehen.
Ein solches multiprofessionelles Konzept, in Modellprojekten bereits vielerorts zu erkennen, fehlt jedoch bisher als bundesweites Programm.

Ebenso fehlt bisher auch für uns als Pädiater eine entsprechende Honorierung für die uns abverlangte sozialpädiatrische Arbeit. Es wäre naiv zu glauben, dass wir ehrennamtlich zum Nulltarif arbeiten können.

Als BVKJ fordern wir den Bund auf, endlich genügend Mittel zur Verfügung zu stellen, um echte Primärprävention zu leisten und damit Strukturen zu schaffen, die das Risiko von Kindesmisshandlung und/oder -vernachlässigung minimieren.

Ebenso ist es an der Zeit, dass Bund und Länder jährlich in einem eigenen Bericht darlegen, welche Erfolge sie in den letzten zwölf Monaten bei der Bekämpfung der Kinderarmut in Deutschland erzielt haben.“

 

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