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Kindervorsorgeuntersuchungen dienen der frühzeitigen Diagnose und ggfls.
Therapie von Krankheiten und Entwicklungsstörungen im Kindesalter.
Leider
gesteht der Gesetzgeber in § 26 Sozialgesetzbuch V (dieses regelt Anspruch
und Leistung in der Gesetzlichen Krankenversicherung) Kindern lediglich 9
Vorsorgen bis zum 6. Lebensjahr (dokumentiert im sog. "Gelben Heft") sowie
eine Vorsorge im Alter zwischen 13 und 15 Jahren zu.
Zwischen 6 und 13 Jahren
klafft eine große Lücke. Da weder der Gesetzgeber noch die Krankenkassen bis
heute einen Schluß dieser Früherkennungslücke bewirkt haben, hat der
Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte BVKJ in Zusammenarbeit mit
qualifizierten und anerkannten Fachleuten 4 zusätzliche
Kinderfrüherkennungsuntersuchungen im Alter von 3, 7-8, 9-10 sowie 16-17
Jahren entwickelt.
Ziel ist auch hier die frühzeitige Diagnose bedeutsamer
Störungen, z.B. des Stütz- und Bewegungsapparates, der Schilddrüse, Übergewicht, Sprachentwicklungs- und Lernstörungen, allergischer Erkrankungen und vieles mehr.
Leider werden diese Untersuchungen in der
Regel nicht von der Krankenkasse übernommen (Ausnahme: Private Krankenversicherung) und müssen vom Patienten getragen werden.
Fragen Sie hierzu Ihren Kinder- und Jugendarzt, der Sie gerne berät. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem nachfolgenden Elternbrief (pdf-Datei).
Berufsverband der
Kinder- u. Jugendärzte

Städt. Klinikum Solingen
Zentrum für Klinder- und Jugendmedizin