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Silvester 2005: Auf die Sicherheit der Kinder achten

BAG Mehr Sicherheit für Kinder e. V. gibt Tipps für sicheren Umgang mit Knallkörpern

Bonn. Während in der Silvesternacht fröhlich gefeiert wird, beginnt das Neue Jahr für bundesweit mehr als 200 Kinder mit schwersten Verletzungen in der Notaufnahme des Krankenhauses. Denn der unvorsichtige Gebrauch von Böllern und Feuerwerksraketen führt oftmals zu schweren Verbrennungen, Augenverletzungen und Hörschäden. Die häufigste Verletzung ist die Verbrennung der Hände, weil Kinder die Kracher zu lange in der Hand halten. Knallfrösche beispielsweise dürfen nicht in Hosentaschen getragen werden, weil sie sich durch die Reibung selbst entzünden können und so schwerste Verbrennungen an den Genitalien sowie im Lendenbereich verursachen können.

Eine besondere Risikogruppe sind Kinder von acht bis 15 Jahren. Sie probieren oft schon vor Silvester Leuchtkugeln und Knallkörper aus. "Es nützt nichts, den Kindern das Knallen zu verbieten", sagt Martina Abel von der Bundesarbeitsgemeinschaft Mehr Sicherheit für Kinder e. V. "Aber es ist sehr wichtig, mit den Jugendlichen vorher über die Gefahren beim Umgang mit Feuerwerkskörpern zu sprechen und gemeinsam sicheres Abschießen zu üben. Eltern sollten am besten bis Mitternacht keinen Alkohol trinken, um einen Überblick über das Geschehen zu behalten", rät Abel.

Tipps für den richtigen Umgang mit Feuerwerk

Auf keinen Fall dürfen Kinder an den Feuerwerkskörpern "herumbasteln". "Silvester und am Neujahrstag sollten Eltern darauf achten, dass die Kinder keine Blindgänger aufheben, um diese erneut anzuzünden oder neue Knaller daraus zu basteln", rät Adelheid Gottwald von der Elterninitiative brandverletzte Kinder - Paulinchen e.V., die Mitglied in der BAG Mehr Sicherheit für Kinder ist.

Während der Knallerei sollten Fenster und Dachluken geschlossen bleiben. Nach dem Feuerwerk müssen die Eltern am Neujahrstag dafür sorgen, dass die Reste der Knaller und Blindgänger sicher entsorgt werden.

Sollte es während der Silvesterknallerei doch zu einem Unfall kommen, muss schnell gehandelt werden: 112 ist die Nummer des Rettungsdienstes. Verbrennungen sind sofort unter fließendem kaltem Wasser (20 Grad) mindestens 10 Minuten lang zu kühlen. Vorsicht ist bei kleineren Kindern geboten, da sie schnell auskühlen. Wenn der Verdacht auf eine Hör- oder Augenverletzung besteht, sollte sofort ein Facharzt oder eine Krankenhausambulanz aufgesucht werden.

Mehr im Internet unter www.kindersicherheit.de und www.paulinchen.de

Veröffentlichung des Artikels mit freundlicher Genehmigung durch die Bundesarbeitsgemeinschaft Mehr Sicherheit für Kinder e. V.

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